Gesetzliche Unfallversicherungsträger im Überblick

Soziale Unfallversicherung

In den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung fallen:

  • Arbeitsunfall bzw. Dienstunfall
  • Berufskrankheit

Unfallversicherungsträger:

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt - AUVA:

unfallversichert sind: Arbeiter*innen, Angestellte, Schüler*innen und Studierende.

Mehr Informationen: AUVA - Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen - SVS:

unfallversichert sind: selbständig Erwerbstätige in der gewerblichen Wirtschaft und selbständige Landwirt*innen,  Forstwirt*innen und ihre mitarbeitenden Angehörigen

Mehr Informationen: Willkommen bei der Sozialversicherung der Selbständigen (svs.at)

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau - BVAEB:

unfallversichert sind: pragmatisierte Beamt*innen und Vertragsbedienstete des Bundes, der Länder und Gemeinden (sofern sie nicht einer auf Landesebene eingerichteten Unfallfürsorgeanstalt angehören); Beamt*innen der ÖBB, Bedienstete der Eisenbahnen und der Wiener Verkehrsbetriebe.

Mehr Informationen: BVAEB Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau

Quelle:

Stand: 31.5.2022