Gesetzliche Unfallversicherungsträger im Überblick
Soziale Unfallversicherung
In den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung fallen:
- Arbeitsunfall bzw. Dienstunfall
- Berufskrankheit
Unfallversicherungsträger:
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt - AUVA:
unfallversichert sind: Arbeiter*innen, Angestellte, Schüler*innen und Studierende.
Mehr Informationen: AUVA - Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen - SVS:
unfallversichert sind: selbständig Erwerbstätige in der gewerblichen Wirtschaft und selbständige Landwirt*innen, Forstwirt*innen und ihre mitarbeitenden Angehörigen
Mehr Informationen: Willkommen bei der Sozialversicherung der Selbständigen (svs.at)
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau - BVAEB:
unfallversichert sind: pragmatisierte Beamt*innen und Vertragsbedienstete des Bundes, der Länder und Gemeinden (sofern sie nicht einer auf Landesebene eingerichteten Unfallfürsorgeanstalt angehören); Beamt*innen der ÖBB, Bedienstete der Eisenbahnen und der Wiener Verkehrsbetriebe.
Mehr Informationen: BVAEB Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
Quelle:
Stand: 31.5.2022