Fallbeispiele aus der Praxis zum Thema Familie finden Sie unter nachfolgendem Link:

... zu den Fallbeispielen „aus der Praxis“

Diverses

Familienhospizkarenz

Familienbeihilfe

  • Allgemeine Familienbeihilfe
    Stand: 14.10.2024
    (Erhöhung Zuverdienstgrenze auf € 16.455 rückwirkend für das Kalenderjahr 2024; ab 1.1.2025 jährliche Valorisierung)
     
  • Höhe der Familienbeihilfe
    Stand: 25.3.2024
    (Aktuelle Werte ab 1.1.2024, die Werte wurden im Vergleich zu 2023 erhöht!)
     
  • Erhöhte Familienbeihilfe
    Stand: 14.10.2024
    Hinweis: Erhöhung Zuverdienstgrenze auf € 16.455 rückwirkend ab 1.1.2024, ab 1.1.2025 jährliche Valorisierung! Bei der Ermittlung Zuverdienstgrenze gilt rückwirkend mit 1.1.2020: Ausgleichszulagen und Ergänzungszulagen, die aufgrund sozialversicherungs- oder pensionsrechtlicher Vorschriften gewährt werden, bleiben außer Betracht, dh Wiederherstellung der Situation vor dem Jahr 2020;