Rehabilitationsgeld und aufrechtes Dienstverhältnis
Ausgangslage:
Klient:in, 40 Jahre, Körperbehinderung, österreichische Staatsbürger:in;
Hat einen Bescheid über die Zuerkennung von Rehabilitatonsgeld bekommen; hat ein aufrechtes Dienstverhältnis, schon lange im Krankenstand.
Anliegen:
Was bedeutet dies für das laufende Dienstverhältnis?
Informationsweitergabe:
Für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen gilt Folgendes: Zuerkennung von Rehabilitationsgeld führt „automatisch“ zum Vorliegen einer arbeitsrechtlichen Karenzierung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in (vgl. § 15b AVRAG), dh das Dienstverhältnis wird dabei nicht unterbrochen. Ruhen von Ansprüchen, die von der Dauer der Dienstzeit abhängig sind ohne dass es einer Vereinbarung bedarf.
Stand: 29.11.2024