Rehabilitationsgeld und aufrechtes Dienstverhältnis

Ausgangslage:

Klient:in, 40 Jahre, Körperbehinderung, österreichische Staatsbürger:in;

Hat einen Bescheid über die Zuerkennung von Rehabilitatonsgeld bekommen;  hat ein aufrechtes Dienstverhältnis, schon lange im Krankenstand.

Anliegen:

Was bedeutet dies für das laufende Dienstverhältnis?

Informationsweitergabe:

Für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen gilt Folgendes:  Zuerkennung von Rehabilitationsgeld führt „automatisch“ zum Vorliegen einer arbeitsrechtlichen Karenzierung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in (vgl. § 15b AVRAG), dh das Dienstverhältnis wird dabei nicht unterbrochen. Ruhen von Ansprüchen, die von der Dauer der Dienstzeit abhängig sind ohne dass es einer Vereinbarung bedarf.

Stand: 29.11.2024