Gesetzliche Unfallversicherung im Überblick
Soziale Unfallversicherung
In den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung fallen:
- Arbeitsunfall bzw. Dienstunfall
- Berufskrankheit
Unfallversicherungsträger:
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt - AUVA:
unfallversichert sind: Arbeiter:innen, Angestellte, Schüler:innen und Studierende.
Mehr Informationen: Willkommen bei der AUVA
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen - SVS:
unfallversichert sind: selbständig Erwerbstätige in der gewerblichen Wirtschaft und selbständige Landwirt:innen, Forstwirt:innen und ihre mitarbeitenden Angehörigen
Mehr Informationen: Willkommen bei der Sozialversicherung der Selbständigen
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau - BVAEB:
unfallversichert sind: pragmatisierte Beamt:innen und Vertragsbedienstete des Bundes, der Länder und Gemeinden (sofern sie nicht einer auf Landesebene eingerichteten Unfallfürsorgeanstalt angehören); Beamt:innen der ÖBB, Bedienstete der Eisenbahnen und der Wiener Verkehrsbetriebe und und Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben
Mehr Informationen: BVAEB Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen, Bergbau
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
- Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Unfallheilbehandlung
- Rehabilitation von Versehrten
- Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Auszahlung von Renten
- Zuschüsse für Entgeltfortzahlung
- Forschung nach den wirksamsten Methoden und Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgaben
- sonstigen Aufgaben im Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung der Versicherten
Quelle:
Informationen zur Unfallversicherung in Österreich
Stand: 13.12.2024