Gesetzliche Unfallversicherung im Überblick

Soziale Unfallversicherung

In den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung fallen:

  • Arbeitsunfall bzw. Dienstunfall
  • Berufskrankheit

Unfallversicherungsträger:

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt - AUVA:

unfallversichert sind: Arbeiter:innen, Angestellte, Schüler:innen und Studierende.

Mehr Informationen: Willkommen bei der AUVA

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen - SVS:

unfallversichert sind: selbständig Erwerbstätige in der gewerblichen Wirtschaft und selbständige Landwirt:innen, Forstwirt:innen und ihre mitarbeitenden Angehörigen

Mehr Informationen: Willkommen bei der Sozialversicherung der Selbständigen

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau - BVAEB:

unfallversichert sind: pragmatisierte Beamt:innen und Vertragsbedienstete des Bundes, der Länder und Gemeinden (sofern sie nicht einer auf Landesebene eingerichteten Unfallfürsorgeanstalt angehören); Beamt:innen der ÖBB, Bedienstete der Eisenbahnen und der Wiener Verkehrsbetriebe und und Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben

Mehr Informationen: BVAEB Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen, Bergbau

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Unfallheilbehandlung
  • Rehabilitation von Versehrten
  • Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Auszahlung von Renten
  • Zuschüsse für Entgeltfortzahlung
  • Forschung nach den wirksamsten Methoden und Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgaben
  • sonstigen Aufgaben im Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung der Versicherten
Quelle:

Informationen zur Unfallversicherung in Österreich

Stand: 13.12.2024