Invaliditätspension - Auszahlung

Ausgangslage:

Kientin:in (Jahrgang 1962) hat Mitte Juni 2023 einen Antrag auf Invaliditätspension bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gestellt. 

Anliegen:

Wenn die unbefristete Invaliditätspension zuerkannt werden würde, ab welchem Zeitpunkt würde die Pension ausbezahlt werden?  

Informationsweitergabe:

Grundsätzlich beginnt die Invaliditätspension mit dem Stichtag, frühestens jedoch mit dem Tag nach der formalen Beendigung der Tätigkeit aufgrund welcher Invalidität/Berufsunfähigkeit  vorliegt - es sei denn es wird Pflegegeld ab Stufe 3 bezogen.

Siehe zu Regelung zu "Anfall der Leistung" in § 86 ASVG [RIS - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz § 86 - Bundesrecht konsolidiert, tagesaktuelle Fassung (bka.gv.at)  ], hier: § 86 Abs 3 Z 2 Satz 2 ASVG , "Für den Anfall einer Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit ist zusätzlich die Aufgabe oder Karenzierung der Tätigkeit, auf Grund welcher der (die) Versicherte als invalid (berufsunfähig, dienstunfähig) gilt, erforderlich, es sei denn, der (die) Versicherte bezieht ein Pflegegeld ab Stufe 3 nach § 4 des Bundespflegegeldgesetzes [...]"

Zum Stichtag: Wird der Antrag am Ersten eines Monats gestellt, so ist dieser Tag der Stichtag – ansonsten der dem Antragstag folgende Monatserste - entscheidend ist an welchem Tag der Antrag bei der PVA einlangt. Im vorliegenden Fall wäre der Stichtag somit der 1.7.2023.

Stand: 14.12.2023