Erhöhte Familienbeihilfe, Pflegegeld und Waisenpension & Heirat
Ausgangslage:
Klientin, 35 Jahre, lebt beim verbliebenen Elternteil
Behinderung: chronische Erkrankung
Bezug von: Halbwaisenpension, Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe
Anliegen:
Entstehen der Klientin durch eine Heirat finanzielle Einbussen?
Informationsweitergabe:
(erhöhte) Familienbeihilfe:
In der Regel besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kind, dem Unterhalt von seinem/seiner Ehepartner:in zu leisten ist. Für verheiratete Kinder besteht daher nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn die Eltern noch zur Unterhaltsleistung verpflichtet sind, weil der Ehepartner des Kindes nach seinen Lebensumständen dazu nicht verpflichtet ist, zB wenn sich der Ehepartner selbst noch in einer Berufsausbildung befindet.
Gesetzliche Grundlage: § 5 Abs 2 FLAG: "Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist."
(Halb)Waisenpension:
Der Bezug der Leistung ist vom Familienstand (ledig / verheiratet /eingetragene Partnerschaft) der Klientin unabhängig. Entscheidend ist, ob Erwerbsunfähigkeit der Klientin vorliegt oder nicht.
Pflegegeld:
Das Pflegegeld gebührt der pflegebedürftigen Person selbst und ist vom Familienstand der Person unabhängig. Daher keine Änderung des Anspruchs auf Pflegegeld, wenn die Klientin heiraten würde (bzw. eine eingetragene Partnerschaft eingehen würde).
Stand: 23.11.2022