Besonderer Kündigungsschutz nach § 8 BEinstG - Wirksamkeit im aufrechten Dienstverhältnis
Ausgangslage:
Beschäftigung in einem Unternehmen seit 1.11.2023: einen Monat Probezeit - drei Monate befristetes Dienstverhältnis - unbefristetes Dienstverhältnis.
Im Jänner 2024 Antragstellung auf Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten behinderten Personen beim Sozialministeriumservice.
Anliegen:
Wann beginnt in diesem Fall der besondere Kündigungsschutz?
Informationsweitergabe:
Wird der Antrag auf Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten behinderten Personen positiv erledigt, beginnt der Begünstigtenstatus mit dem Tag an dem der Antrag beim Sozialministeriumservice eingebracht worden ist, zu wirken.
Wird ein Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses gestellt, tritt die Wirkung des besonderen Kündigungsschutzes sofort, dh ab Antragstellung ein. ACHTUNG! Erfolgt die Antragstellung in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses, beginnt der besondere Kündigungsschutz erst 6 Monate nach Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses zu laufen.
Das vorerst befristete und nunmehr unbefristete Arbeitsverhältnis (1 Monat Probezeit, weitere Befristung auf 3 Monate) ist als Einheit bzw. als durchgängiges Dienstverhältnis anzusehen, dh mit dem ersten Tag des Dienstverhältnisses (1.11.2023) beginnt die 6-Monatsfrist zu laufen. Der besondere Kündigungsschutz beginnt im vorliegenden Fall mit Mai 2024.
Sonderfall:
Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten behinderten Personen wird vor Beginn eines Dienstverhältnisses beantragt und die bescheidmäßige Feststellung der Zugehörigkeit zum genannten Personenkreis erfolgt erst während des Dienstverhältnisses. In diesem Fall gilt die Person bereits ab einem Zeitpunkt vor Beginn des Dienstverhältnisses als begünstigt behindert. Der besondere Kündigungsschutz nach § 8 BEinstG tritt aber schon nach Ablauf von 6 Monaten – gerechnet ab Beginn des Dienstverhältnisses – in Kraft.
Stand: 4.12.2024