Pflegegeld - Pflegebedarf von Kindern und Jugendlichen: Begleitung zu Ärzt:innen und Therapien

Ausgangslage:

Mädchen (4 Jahre, Waisenpension von der PVA) braucht Hilfe beim Waschen, Zähne putzen, An- und Auskleiden sowie beim Einnehmen der Medikamente. Die Mutter muss die Tochter häufig zu Ärzt:innen und zu Therapien fahren. 

Anliegen:

Wo ist der Antrag auf Pflegegeld einzubringen? Wird bei der Pflegegeldeinstufung die Anwesenheit der Mutter bei der Begleitung zu Ärzt:innen/zu Therapien berücksichtigt? 

Informationsweitergabe:

Da hier eine Waisenpension von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bezogen wird, ist der Pflegegeldantrag bei dieser Stelle einzubringen.

Bei pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kann ein Zeitwert für Mobilitätshilfe im weiteren Sinn im Ausmaß von bis zu 50 Stunden monatlich berücksichtigt werden. ACHTUNG! Der gesamte Zeitaufwand für alle Hilfsverrichtungen darf jedoch insgesamt nicht mehr als 50 Stunden monatlich betragen.

Zur Mobilitätshilfe im weiteren Sinn zählen auch:

  • Wegzeiten zu krankheits- oder therapiebedingten Untersuchungen
  • Wegzeiten zu Behandlungen und Kontrollen bei Ärzt:innen und Therapeut:innen
  • Jene (kurzfristigen) Wartezeiten, die mit der Behandlung/der Therapie regelmäßig verbunden sind
  • Jene Behandlungs- und Therapiezeiten selbst, soweit altes- oder behinderungsbedingt die Anwesenheit einer Pflegeperson dabei erforderlich ist.

ACHTUNG! Zeiten in denen die Pflegeperson bei längeren Therapien die Behandlungs- oder Therapieeinrichtung (dh für mindestens 1 Stunde) verlassen kann, werden nicht berücksichtigt.

Ergänzung (siehe ÖZPR 4/2016, S 114): In die Mobilitätshilfe im weiteren Sinn fallen auch Fahrtzeiten und Therapiezeiten im Zusammenhang mit einer alternativmedizinischen Behandlung (zB hier: Akupressur, Akupunktur, Manualtherapie). Offenkundig unnötige und unzweckmäßige Therapien sind nicht als Pflegebedarf anzurechnen.

Quellen:
  • ÖZPR 1/2010, S 18.
  • Greifeneder, Kinderpflegegeld - Fahrten zu nichtschulmedizinischen Therapien in: ÖZPR 4/2016. S 114
  • Greifeneder/Liebhart, Pflegegeld Handbuch4 , Manz 2017, RZ 7.93ff

Stand: 14.12.2023