ORF Beitrag Befreiung, Einkommensverhältnisse
Ausgangslage:
Klient:in, verheiratet, Pensionsbezieher:in. Lebt mit Ehepartner:in und Schwiegermutter - beide Pensionsbezieher:innen - in einem Haushalt.
Klient:in möchte einen Antrag auf Gebührenbefreiung vom ORF Beitrag sowie einen Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung stellen.
Anliegen:
Wird die Pension der Schwiegermutter zur Berechnung des Einkommens bei der Befreiung von der Bezahlung des ORF Beitrags und der Rezeptgebührenbefreiung hinzugerechnet?
Informationsweitergabe:
Befreiung von der Bezahlung des ORF Beitrags
Für die Befreiung muss ein geringes Haushaltsnettoeinkommen vorliegen. Das bedeutet, es darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden (sog. Befreiungsrichtsatz). Das Haushaltsnettoeinkommen ist das Nettoeinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Im vorliegenden Fall würde bei der Berechnung des Haushaltsnettoeinkommens daher zum Einkommen des Ehepaares auch das der Schwiegermutter hinzugerechnet werden.
Mehr dazu siehe Befreiung – ORF Beitrag
Rezeptgebührenbefreiung
Bei der Feststellung des Einkommens für die Rezeptgebührenbefreiung wird folgendermaßen vorgegangen: Zusätzlich zum Einkommen des:der Versicherten ist auch das Einkommen eines mit ihm:ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner:in (eingetragene Partner:in) oder Lebensgefährten:-gefährtin mit zu berücksichtigen. Das Einkommen sonstiger mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender Personen ist nur zu 12,5% mit zu berücksichtigen. Das bedeutet im konkret vorliegenden Fall, dass das Einkommen des:der Ehepartner:in des:der Antragstellers:-in als auch das der Schwiegermutter (aber das nur zu 12,5%) bei der Feststellung Berücksichtigung findet.
Stand: 18.10.2024