Behindertenparkplatz

"Behindertenparkplatz" gem. § 43 Abs 1 lit d Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960

"Die Behörde hat für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken oder für Straßen innerhalb eines bestimmten Gebietes durch Verordnung für dauernd stark gehbehinderte Personen, die wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen sind, das von ihnen selbst gelenkte Fahrzeug oder ein Fahrzeug, das sie als Mitfahrer*in benützen, in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung /Arbeitsstätte oder in unmittelbarer Nähe von Gebäuden, die von solchen Personen in der Regel häufig besucht werden, zB Sozialämter, Krankenhäuser, Ambulatorien, Sozialversicherungseinrichtungen oder in unmittelbarer Nähe einer Fußgängerzone abstellen zu können, Straßenstellen für die unbedingt notwendige Zeit und Strecke zum Abstellen der betreffenden Kfz durch ein Halteverbot frei zu halten." (§ 43 Abs 1 lit d StVO) Diese Parkplätze sind durch eine Zusatztafel mit dem Behindertensymbol gekennzeichnet. Hier dürfen nur Personen mit einem § 29b StVO Ausweis parken. Der Ausweis ist sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.

"Behindertenparkplatz" für bestimmtes Kfz

Die Bezirkshauptmannschaft (das Magistrat) kann für ein bestimmtes Kraftfahrzeug unter Angabe des Kennzeichens auf einer Zusatztafel einen „Behindertenparkplatz“ verordnen.

Auf einem solchen Parkplatz darf kein anderes Fahrzeug halten oder parken. Das Ansuchen zur Freihaltung eines derartigen Parkplatzes ist an die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft / an das Magistrat unter Vorlage des Ausweises nach § 29b StVO zu richten. Die Behörde entscheidet dann im Einzelfall.

"Privater Behindertenparkplatz"

Auf nicht öffentlichen Verkehrsflächen errichtete Parkplätze für Menschen mit Behinderung zB von Supermärkten sind keine „Behindertenparkplätze“ iSd StVO.

Wenn nicht gehbehinderte Personen auf einem "Behindertenparkplatz" parken...

Mit einer Anzeige ist zu rechnen - Höhe der Strafen bis zu € 726. Ein Fahrzeug ohne § 29b StVO Ausweis kann abgeschleppt werden. Wird ein für eine bestimmte Person reservierter Parkplatz verstellt, können bei Annahme einer Verkehrsbehinderung Fahrzeuge abgeschleppt werden, bei denen der Parkausweis hinterlegt ist.

Quellen

Stand: 24.6.2021