Förderungen der Länder bei der Anschaffung eines Kfz

BURGENLAND: Zuschüsse für behindertengerechte Adaptierung eines PKW zur Erreichung des Arbeitsplatzes

§ 24 Burgenländisches Sozialhilfegesetz: HIlfe zur beruflichen Eingliederung. Antragstellung: bei der Wohnsitzgemeinde oder örtlich zuständigen BezirksverwaltungsbehördeKonkrete Zuschusshöhe und weitere Informationen direkt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung Soziales einholen! Achtung! kein Zuschuss zum Ankauf eines PKW.Transparenzportal - Adaptierung des Privatfahrzeuges

KÄRNTEN: Zuschuss zur Adaptierung eines PKW

Zuschüsse zur Adaptierung eines Personenkraftwagens für schwer mobilitätsbeeinträchtigte Personen: Leistung für Menschen mit Behinderungen nach dem Kärnter Chancengleichheitsgesetz. Konkrete Information zu den Voraussetzungen direkt bei der Kärntner Landesregierung, Abteilung Soziale Sicherheit einholen.

NIEDERÖSTERREICH: Unterstützung zum Autokauf

Zuschuss zum behinderungsbedingten Mehraufwand im Privatbereich für begünstigte behinderte Personen, die nicht im Erwerbsleben stehen. Antragstellung bei der NÖ Landesregierung; Informationen zu den Voraussetzungen direkt bei der NÖ Landesregierung einholen.

Siehe auch: Mobilitätszuschuss - Förderung - Land Niederösterreich

OBERÖSTERREICH: Zuschuss für Adaptierung eines Personenkraftwagens

Förderungen im Rahmen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes (Zuschüsse im Rahmen der sozialen Rehabilitation)

Rollstuhlfahrer:innen  sowie schwer gehbeeinträchtigte Menschen, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist: Zuschuss zur behinderungsbedingt notwendigen Adaptierung bzw. Ausstattung eines Kraftfahrzeuges. Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.

Informationen zu den Voraussetzungen und Antragstellung: Land Oberösterreich - Adaptierung eines Personenkraftwagens – Soziale Rehabilitation

SALZBURG: Zuschuss zum Ankauf eines PKW, Adaptierung eines PKW

Förderung zur Verbesserung der Mobilität für Menschen mit Behinderungen - Voraussetzungen: Zuschuss für den Neukauf eines PKW sowie einer Adaptierung des PKW - Land Salzburg

STEIERMARK: Zuschuss für behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen

Voraussetzungen: Zuschuss für behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen - Verwaltung - Land Steiermark

Antragstellung: Magistrat/Bezirksverwaltungsbehörde; Infos direkt erfragen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung Soziales

TIROL: Förderung für den Ankauf/Adaption eines Kfz

Antragstellung und Einholung von Detailinformationen: bei der Tiroler Landesregierung. Richtlinie des Landes Tirol nach § 20 Tiroler Teilhabegesetz für die Gewährung von sonstigen Zuschüssen für Menschen mit Behinderungen (Förder-Richtlinie)

Kontakt siehe Formulare des Fachbereichs Behindertenhilfe | Land Tirol

VORARLBERG: Zuschuss zum Ankauf bzw. behinderungsbedingten Umbau eines PKW

Fördermöglichkeit vom Land Vorarlberg. Antragstellung und Infos bei der Vorarlberger Landesregierung. Dort können Informationen zu den Voraussetzungen eingeholt werden. Fachbereich Chancengleichheit (vorarlberg.at)

WIEN: Zuschuss PKW-Adaptierungierungen

Antragstellung beim Fonds Soziales Wien (FSW); Informationen zu den Voraussetzungen siehe FSW.at | PKW-Adaptierungen

Quellen

Stand: 19.12.2024