Förderungen zur Erlangung der Lenkerberechtigung
Zuschuss vom Sozialministeriumservice
Gesetzliche Grundlagen:
- Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), § 6 Abs 2 lit f
Richtlinie Mobilitätsförderungen zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Mobilitätsförderungen
Menschen mit Behinderungen können finanzielle Unterstützung für die Erlangung der Lenkerberechtigung erhalten. Diese Unterstützung ist vorgesehen, wenn der Führerschein für die Erreichung oder Ausübung einer Erwerbstätigkeit unbedingt notwendig ist. Damit wird die Mobilität und somit die Teilhabe am Arbeitsleben erleichtert. Das Sozialministeriumservice kann einen Zuschuss bis zur Hälfte der entstehenden Kosten übernehmen, um die Fahrt zum Arbeitsplatz mit einem Kraftfahrzeug zu ermöglichen.
Weitere Informationen zur Förderungen siehe
Mobilitätsförderungen; oder direkt beim Sozialministeriumservice Landesstellen des Sozialministeriumservice einholen.
Zuschuss der Pensionsversicherungsträger
Gesetzliche Grundlagen:
- Richtlinien für die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Rehabilitation sowie von Leistungen im Rahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge (RRK 2005)
- Richtlinien der PVA für die Erbringung von Leistungen der Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge nach den §§ 300-307f ASVG
Voraussetzungen: Zuschussgewährung durch alle Pensionsversicherungsträger, die dem Hauptverband der österreichischen Krankenversicherung angehören (zB Pensionsversicherungsanstalt-PVA, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft-SVA). Ausgenommen: Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats.
Grundsätzlich kann der Pensionsversicherungsträger im Rahmen der Sozialen Maßnahmen der Rehabilitation einen Zuschuss zu den Kosten für die Erlangung einer Lenkerberechtigung gewähren, wenn dem:der Versicherten aufgrund seiner:ihrer Behinderung die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels und (oder) die zu Fuß zurückzulegende Wegstrecke nicht zumutbar ist.
Zuschuss von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), wenn
- aufgrund der Behinderung die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels und (oder) die zu Fuß zurückzulegende Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nicht zumutbar ist und
- das monatliche Nettoeinkommen unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt
TIPP! Kostenübernahme durch die PVA für Perfektionsfahrstunden: für Versicherte, die wegen einer körperlichen Einschränkung nach einem Unfall oder einer Erkrankung wahrscheinlich nicht mehr in der Lage sind, einen PKW mit Standardausrüstung zu lenken. Im Zuge dieser Fahrausbildung für Menschen mit Behinderung ist es auch möglich, behinderungsbedingte Adaptionen abzuklären.
Quellen
- Richtlinien Mobilitätsförderungen: zum Download Mobilitätsförderungen
- Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger: Richtlinien für die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Rehabilitation sowie von Leistungen im Rahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge (RRK 2005)
- PVA: Richtlinien für die Erbringung von Leistungen der Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge nach den §§ 300-307f ASVG
Stand: 16.12.2024