Maut-Begünstigungen für Menschen mit Behinderungen

Gesetzliche Grundlage:

Mautordnung für die Autobahnen und Schnellstraßen Österreichs, Version 81 (gültig mit 22.11.2024) abrufbar auf Mautordnung

 

Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung (Punkt 3.2.5 Mautordnung)

Für Menschen mit Behinderung, die bereits über eine kostenlose Digitale Vignette  verfügen, wird automatisch eine kostenlose Mehrfahrtenkarte mit demselben Gültigkeitszeitraum wie die kostenlose Digitale Vignette gebucht.

Wurde keine kostenlose Digitale Vignette registriert, ist eine kostenlose Mehrfahrtenkarte, welche zu einer unbeschränkten Anzahl an Fahrten innerhalb von 365 Tagen ab Ausstellung berechtigt, unter folgenden Voraussetzungen erhältlich: 

  • Vorlage eines Ausweises gemäß § 29b StVO (Parkausweis) für dauernd stark gehbehinderte Personen. 
  • Kraftfahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Fahrzeuges ohne Kupplungspedal (Automatikgetriebe) – Eintragung der Einschränkung im Führerschein der Person mit Behinderung.

Die Mehrfahrtenkarte für Lenker von Behindertenfahrzeugen wird nur auf ein für den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt. Die Karte wird zusätzlich auf den Namen der berechtigten Person ausgestellt und gilt mit Ausnahme der A 11 Karawanken Autobahn und abweichend von der allgemeinen Bestimmung für Mehrfahrtenkarten auf allen Streckenmaut-Abschnitten

Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13 (Brenner Autobahn) - Punkt 3.2.6 Mautordnung

Eine Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung zur Benutzung der A 13 berechtigt zu einer unbeschränkten Anzahl an Fahrten innerhalb von 365 Tagen ab Ausstellung und kann zu einem Preis von 11,00 EUR (inklusive 20 % Umsatzsteuer)  erworben werden.

Voraussetzungen - Bezugsberechtigt sind:

  • Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 % beträgt •
  • Schwerbeschädigte nach § 9 Abs 2 Kriegsopferversorgungsgesetz •
  • Zivilblinde mit Blindenausweis •
  • Menschen, die eine Behinderung von mindestens 50 % nachweisen können. •
  • Die Mehrfahrtenkarte für Lenker mit Behinderung wird nur für ein auf den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt. Diese Mehrfahrtenkarte gilt ausschließlich nur auf der A 13 – Brenner Autobahn

Felbertauernstraße (P1)

Die vergünstigte Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • gültige Lenkerberechtigung mit entsprechendem Einschränkungsvermerk (Behindertenfahrzeug oder Automatikgetriebe)
  • Zulassungsbesitzer des Kfz
  • Parkausweis § 29b StVO

Kosten: dzt. € 13,00

Mehr Informationen bzw. Details zu den Voraussetzungen auf Tickets/Tarife - Felbertauernstraße AG : Felbertauernstraße AG (felbertauernstrasse.at)

Quellen

Stand: 20.12.2024