Normverbrauchsabgabe (NoVA) - Befreiung für Menschen mit Behinderungen
Gesetzliche Regelung:
§ 3 Abs 2 Z 2 Normverbrauchsabgabegesetz - NoVAG 1991
Voraussetzungen:
Hier gibt es umfangreiche Informationen zu diesem Thema: Informationen zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Menschen mit Behinderungen
Auch Leasing-finanzierte Fahrzeuge können von der NoVA befreit werden. Die Befreiung von der NoVA für Menschen mit Behinderungen ist an die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gekoppelt. Voraussetzung: Behindertenpass mit Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder Blindheit
Das Fahrzeug muss ausschließlich auf die Person mit Behinderung zugelassen sein (Ausnahme: Zulassungsbesitzgemeinschaften).
Der Mensch mit Behinderung muss dem Unternehmer mit einer Bescheinigung der Zulassungsstelle innerhalb von 2 Wochen nachweisen, dass er für das Kfz von der Versicherungssteuer befreit ist. Der Unternehmer hat dann unter Bekanntgaber der Fahrzeugidentifikationsnummer die Sperre des Kfz in der Genehmigungsdatenbank zu veranlassen.
Wenn der Steuerschuldner kein Unternehmer ist (zB bei privatem Eigenimport), muss die Bescheinigung innerhalb vin 2 Wochen dem Finanzamt vorgelegt werden. Das Finanzamt veranlasst dann die Sperre in der Genehmigungsdatenbank von Amts wegen.
Hinweise: Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sind auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
NoVA-Definition und NoVA-Geltungsbereich
Normverbrauchsabgabegesetz - NoVAG 1991
Die NoVA ist eine einmalige Abgabe und wird fällig bei in Österreich erstmals zum Verkehr zugelassenen PKW, Kombi (inkl. Wohnmobil) oder Kraftrad.
Keine NoVA zB für:
- Gebrauchtwagen, solange kein Eigenimport aus dem Ausland erfolgt ist
- LKW
- Anhänger (zB Wohnwagen)
Neue NoVA-Berechnung ab 1.1.2020
Die NoVA wird künftig bei PKW und Kombis im Regelfall abhängig von den CO2-Emissionen gemäß dem Messverfahren WMTC als %-Satz vom Fahrzeugwert (exkl. USt und NoVA) berechnet.
Übergangsregelung: Wenn ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1.12.2019 abgeschlossen wurde und die Lieferung des Fahrzeuges vor dem 1.6.2020 erfolgt kann zwischen alter (dh CO2 Emissionen laut NEFZ inkl. alter Formel bei PKW und Kombis bzw. Hubraum als Basis für die NoVA bei Kraftfahrrädern) und neuer Berechnung der NoVA gewählt werden.
Quellen
- BMF: Normverbrauchsabgabe. www.bmf.gv.at
- BMF: FAQ zur NoVA. www.bmf.gv.at
- Gesetzestext in NoVAG 1991, § 3 Z 5
- ÖAMTC Info zur NoVA, www.oeamtc.at
- Informationen zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Menschen mit Behinderungen
Stand: 6.12.2024