ÖBB-Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen; Klimaticket

Ermäßigung bei Reisen mit den ÖBB in Österreich für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderung erhalten 50% Ermäßigung auf ÖBB Standard Einzelfahrkarten. Voraussetzung für die Ermäßigung ist ein österreichischer Behindertenpass (oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis) nach dem Bundesbehindertengesetz mit einem Grad der Behinderung von mind. 70% oder mit der Zusatzeintragung „Der:Die Inhaber:in kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“.

Der Ausweis muss als Nachweis im Zug mitgenommen werden und ist auf Verlangen vorzuweisen.

TIPP! Begleitperson und Assistenzhund reisen gratis mit, wenn es den entsprechenden Vermerk dazu im Behindertenpass gibt.

Mehr Informationen zu den Ermäßigungen/Vorteilen siehe: "Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich", gültig ab 15.12.2024 (Bestimmungen in Punkt C.7 - C.9) -  ÖBB Tarife - Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich: Bestimmungen für Reisende mit Behindertenpass (C.7), Reisende mit Behinderungen mit Begleitern (C.8), Reisende mit Behinderungen mit Rollstühlen (C.9)

 

Klimaticket - Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen

Mit dem Klimaticket Ö ist es möglich, 1 Jahr lang alle Linienverkehre in einem Gebiet zu nutzen (regional, überregional, österreichweit). KlimaTicket

Klimaticket Spezial für Menschen mit Behinderungen  € 821.

Voraussetzungen:

  • Behindertenpass mit Eintrag GdB von mindestens 70% oder Vermerk „Die:Der Inhaber:in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“
  • Schwerkriegsbeschädigte mit entsprechendem Schwerkriegsbeschädigtenausweis.
  • Inhaber:innen von Opferausweisen gem. Opferfürsorgegesetz
  • Schwerbeschädigte nach dem Heeresversorgungsgesetz
  • Siehe Startseite - Klimaticket

Achtung! Die Bundesländer können eigene Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen vorsehen, zB KlimaTicket OÖ Gesamt (Verbundraum OÖ inkl. Kernzonenverkehr Linz, Wels, Steyr) als KlimaTicket OÖ SPEZIAL € 604,- für Menschen mit Behinderung und Schwerkriegsbeschädigte, wenn in deren österreichischen Behindertenpass ein Grad von mindestens 70% oder der Vermerk „Inhaber:in kann Fahrpreisermäßigung nach dem Behindertengesetz in Anspruch nehmen“ enthalten ist. Siehe dazu https://www.land-oberoesterreich.gv.at/266634.htm

Quellen:

Stand: 13.12.2024