Bundesländer-Unterstützungen zu den Energiekosten

Übersicht über die Angebote der Bundesländer:

Burgenland: Wärmepreisdeckel 2024

Antragstellung Wärmepreisdeckel 2024 bis 31.12.2024 möglich. Förderhöhe maximal € 2000.

Voraussetzungen und FAQs siehe Wärmepreisdeckel - Land Burgenland

Heizzuschuss Kärnten 2024/2025:

Antragsfrist: 1.10.2024 bis 31.3.2025

  • Einmaliger Zuschuss € 180 pro Haushalt (großer Heizzuschuss)
  • Einmaliger Zuschuss € 110 pro Haushalt (kleiner Heizzuschuss)

Höhe des Heizzuschusses abhängig von den Einkommensgrenzen: siehe Heizzuschuss (ktn.gv.at);

Heizkostenzuschuss Niederösterreich 2024/2025

Antragsfrist: 21.10.2024 - 31.3.2025 Wo? Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes

Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 150,00

Mehr dazu siehe Heizkostenszuschuss - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Oberösterreich: Energiekostenzuschuss inkl. Weihnachts-Familienzuschuss für die Periode 2024/2025

Höhe: € 200,00 pro Haushalt

Antragsfrist: 1.10.2024 bis 30.11.2024

Mehr Infos siehe: Land Oberösterreich - Heizkostenzuschuss (land-oberoesterreich.gv.at)

Salzburg Heizkostenzuschuss 2024

Antragsfrist für das Jahr 2024 (1.1.2024 - 30.9.2024) ist leider schon abgelaufen.

Siehe dazu  Heizkostenzuschuss - Land Salzburg

Steiermark: Heizkostenzuschuss Steiermark 2024/2025

Antragstellung 7.10.2024 bis 28.2.2025

Einmaliger Zuschuss - Höhe: € 340,00 pro Haushalt

Voraussetzungen siehe: Heizkostenzuschuss  - Sozialserver - Land Steiermark

Tirol: Tirol-Zuschuss 2.0 (Heizkosten-/Wohnkostenzuschuss) 2024/2025

Antragsfrist - Ende:  30.9.2024

Einmaliger Heizkosten-Zuschuss € 250,00 pro Haushalt.

Mehr zu den Voraussetzungen siehe: Tirol-Zuschuss 2.0 | Land Tirol

Vorarlberg: Heizkostenzuschuss 2024/2025

Dieser Zuschuss kann im Aktionszeitraum vom 14.10.2024 bis 21.2.2025 bezogen werden.

einmaliger Zuschuss von € 330,00 pro Hauhalt oder reduzierter Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,00 pro Haushalt

Voraussetzungen siehe Heizkostenzuschuss 2024/25 (vorarlberg.at)

Wien: Energieunterstützung Plus 

Eine finanzielle Hilfe bei Energiekosten-Rückständen oder Mahnungen und nicht leistbaren Jahresabrechnungen. Die Energieunterstützung Plus konnte bis zum 30.6.2024 beantragt werden. Einmalzahlung der Stadt Wien bis maximal € 500 pro Haushalt; wird direkt an das jeweilige Energieunternehmen überwiesen.

Weitere Infos dazu siehe: Energieunterstuetzung Plus - Details, erforderliche Dokumente zum Antrag (wien.gv.at)

 

Stand: 17.10.2024