Arbeitnehmerveranlagung Online

Anmeldung

Um die Arbeitnehmerveranlagung online durchführen zu können, bedarf es einer Anmeldung zu FinanzOnline (elektronisches Datenübertragungsverfahren der österreichischen Finanzverwaltung auf Basis der Internettechnologie).

Anmeldemöglichkeiten:

  • Elektronische Anmeldung: Aufruf von FinanzOnline unter www.bmf.gv.at (Willkommensseite von FinanzOnline); elektronisches Anmeldeformular ausfüllen und senden
  • Schriftliche Anmeldung: bei jedem Finanzamt; ausgefülltes Anmeldeformular per Brief oder Fax an ein Finanzamt schicken
  • Persönliche Anmeldung: bei jedem Finanzamt; ausgefülltes Anmeldeformular bei einem Finanzamt persönlich abgeben; Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis)

Anmeldeformular zum Herunterladen auf www.bmf.gv.at (Bereich Formulare - FinanzOnline)

Persönliche Zugangskennungen

Nach erfolgreicher Anmeldung erhält man 3 Zugangskennungen:

  • Teilnehmeridentifikation (TID)
  • Benutzeridentifikation (BENID)
  • Persönliche Identifikationsnummer (PIN)

Wurde die Anmeldung elektronisch oder schriftlich durchgeführt, werden die Zugangskennungen mit Rückscheinbrief (RSa) zugestellt. Ist die Anmeldung persönlich beim Finanzamt erfolgt, erhält man die Zugangskennungen sofort.

Ablauf der Arbeitnehmerveranlagung online:

  • Aufruf von FinanzOnline über www.bmf.gv.at (Willkommensseite von FinanzOnline)
  • Eingabe der Zugangskennungen
  • Auswahl Arbeitnehmerveranlagung
  • Erklärung ausfüllen (Änderungen sind bis zum Senden der Erklärung jederzeit möglich)
  • Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten bestätigen (Aufruf Datenkorb)
  • Erklärung senden

Die Bearbeitung der Arbeitnehmerveranlagung kann erst dann erfolgen, wenn alle Jahreslohnzettel oder sonstigen Meldungen (z.B. Arbeitslosenunterstützungen) von der jeweiligen auszahlenden Stelle beim Finanzamt eingelangt sind.

Beilagen (z.B. Versicherungsbestätigungen) müssen dem Finanzamt nicht mehr übermittelt werden. Achtung! Belege aufbewahren, da sie über Aufforderung dem Finanzamt vorzulegen sind.

Die Zustellung des Arbeitnehmerveranlagungsbescheides erfolgt elektronisch.

Die Online-Anwendung ist behindertengerecht!

Abmeldung

Bei jedem Finanzamt mittels Formular persönlich oder schriftlich (Brief oder Fax) möglich. Abmeldeformular zum Herunterladen auf www.bmf.gv.at (Bereich Formulare - FinanzOnline)

Weitere Informationen

  • Finanzamt
  • Homepage des Bundesministeriums für Finanzen: www.bmf.gv.at (Bereich E-Government - FinanzOnline)

TIPP! Das jährlich erscheinende Steuerhandbuch liefert gute Tipps für Lohnsteuerzahler und Lohnsteuerzahlerinnen zum Herunterladen zum Download auf www.bmf.gv.at

Stand: 1.4.2014