Familienbeihilfe: Höhe
Gesetzliche Grundlagen
- Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG), §§ 2 ff (letzte Änderungen BGBl I 35/2014)
Familienbeihilfe für 1 Kind
Familienbeihilfe Kalenderjahre 2018 - 2022:
- ab Geburt: € 114,00 monatlich
- ab 3 Jahren: € 121,90 monatlich
- ab 10 Jahren: € 141,50 monatlich
- ab 19 Jahren: € 165,10 monatlich
Familienbeihilfe für das Kalenderjahr 2023
siehe Höhe der Familienbeihilfe (oesterreich.gv.at)
- ab Geburt: € 120,60 monatlich
- ab 3 Jahren: € 129,00 monatlich
- ab 10 Jahren: € 149,70 monatlich
- ab 19 Jahren: € 174,70 monatlich
Familienbeihilfe Kalenderjahr 2024:
- ab Geburt: € 132,30 monatlich
- ab 3 Jahren: € 141,50 monatlich
- ab 10 Jahren: € 164,20 monatlich
- ab 19 Jahren: € 191,60 monatlich
Schulstartgeld (seit 2.8.2014)
Für jedes Kind, das in einem Kalenderjahr das 6. Lebensjahr bereits vollendet hat oder vollendet und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird im August zur Familienbeihilfe ein zusätzlicher Betrag von € 116,10 (Wert 2024) {ausbezahlt. In den Kalenderjahre 2014 bis 2022 betrug dieser einmalige Betrag € 100,00, im Kalenderjahr 2023: € 105,80.
Geschwisterstaffelung
WERTE Kalenderjahre 2018 - 2022:
Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind, wenn sie
- für 2 Kinder gewährt wird: um € 7,10 für jedes Kind
- für 3 Kinder gewährt wird: um € 17,40 für jedes Kind
- für 4 Kinder gewährt wird: um € 26,50 für jedes Kind
- für 5 Kinder gewährt wird: um € 32,00 für jedes Kind
- für 6 Kinder gewährt wird: um € 35,70 für jedes Kind
- für jedes weitere Kind: um € 52,00 monatlich
WERTE für das Kalenderjahr 2023:
Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind, wenn sie
- für 2 Kinder gewährt wird: um € 7,50 für jedes Kind
- für 3 Kinder gewährt wird: um € 18,40 für jedes Kind
- für 4 Kinder gewährt wird: um € 28,00 für jedes Kind
- für 5 Kinder gewährt wird: um € 33,90 für jedes Kind
- für 6 Kinder gewährt wird: um € 37,80 für jedes Kind
- für jedes weitere Kind: um € 55,00 monatlich
WERTE für das Kalenderjahr 2024:
Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind, wenn sie
- für 2 Kinder gewährt wird: um € 8,20 für jedes Kind
- für 3 Kinder gewährt wird: um € 20,20 für jedes Kind
- für 4 Kinder gewährt wird: um € 30,70 für jedes Kind
- für 5 Kinder gewährt wird: um € 37,20 für jedes Kind
- für 6 Kinder gewährt wird: um € 41,50 für jedes Kind
- für jedes weitere Kind: um € 60,30 monatlich
Mehrkindzuschlag (§ 9, 9a FLAG):
- Für einkommensschwache Familien wird ab dem 3. Kind und für jedes weitere Kind im Jahr 2024 ein Zuschlag von € 23,30 monatlich (bis 2022 € 20,00 monatlich; Wert 2023: € 21,20) gewährt
- Grenzbetrag des jährlichen Familieneinkommens: € 55.000,00.
Mehr zum Mehrkindzuschlag siehe Mehrkindzuschlag (oesterreich.gv.at)
Erhöhte Familienbeihilfe
Für jedes Kind, das erheblich behindert ist, erhöht sich die Familienbeihilfe
- in den Kalenderjahren 2018 - 2022 um € 155,90 monatlich
- im Kalenderjahr 2023: um € 164,90 monatlich
- im Kalenderjahr 2024: um € 180,90 monatlich
Quellen
- Höhe der Familienbeihilfe (oesterreich.gv.at)
- Mehrkindzuschlag (oesterreich.gv.at)
- Familienlastenausgleichsgesetz 1967
Stand: 25.3.2024