Adaptieren und Schaffen von barrierefreien Arbeits- und Ausbildungsplätzen / Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Adaptierung und Schaffung von barrierefreien Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Gesetzliche Grundlagen:
- Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), § 6 Abs 2 lit b;
- BMSGPK Richtlinie Arbeit und Ausbildung - für eine barrierefreie Arbeitswelt zur Unterstützung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen; kurz: RL Arbeit und Ausbildung - gültig ab 1.1.2022
Möglichkeiten:
- barrierefreie Arbeitsplatzadaptierungen für Menschen mit Behinderungen (siehe § 12 RL Arbeit und Ausbildung)
- Zuschüsse zur barrierefreien Ausbildung (siehe § 13 RL Arbeit und Ausbildung)
- barrierefreie Arbeitsplatzadaptierungen für Unternehmen (siehe § 17 RL Arbeit und Ausbildung)
Mehr zu den einzelnen Förderungen sowie RL Arbeit und Behinderung zum Download siehe:
Arbeit und Ausbildung (sozialministeriumservice.at)
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat eine (Achtung! NEUE) Richtlinie "Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz" (Inkrafttreten 15.10.2019!) erlassen. Das Dokument gibt's zum Download auf www.sozialministerium.at
Demnach soll Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz "die bedarfsgerechte, selbstbestimmte, selbstorganisierte und gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben von Frauen und Männern mit einer schweren Funktionsbeeinträchtigung ermöglichen."
Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz wird vom Sozialministeirumservice (www.sozialministeriumservice.at) finanziert.
Quellen
- BMSGPK: Richtlinie Arbeit und Ausbildung
- BMASGK: Richtlinie Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (GZ BMASK-44-1010/0027-IV/A/6/2019
Stand: 28.4.2022