Richtlinie Inklusive Arbeit

Förderung des Sozialministeriumservice von Projekten in allen Bundesländern, bei denen Menschen mit Behinderungen einen Lohn erhalten und sozialversichert sind. Dazu gehören:

  • Inklusive Arbeitsmodelle: Menschen mit Behinderungen arbeiten in Unternehmen, die den Arbeitsplatz an ihre Bedürfnisse anpassen.
  • Integrative Arbeitsmodelle: Menschen mit Behinderungen arbeiten noch in Einrichtungen oder über gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung. Sie sind in Gruppen im regulären Arbeitsmarkt oder bei Gemeindeämtern tätig.
  • Innovative Projekte in bestehenden Strukturen: Menschen mit Behinderungen arbeiten im Rahmen von Arbeits- oder Ausbildungsverträgen innerhalb ihrer Einrichtung.

Mehr dazu auf: Richtlinie Inklusive Arbeit (sozialministeriumservice.at)

Stand: 15.10.2024