Unterstützungen für Studierende mit Behinderung
Erlass des Studienbeitrages
Für Studierende mit Behinderung ist in § 92 Abs 1 Z 6 Universitätsgesetz der Erlass des Studienbetirages vorgesehen. RIS - Universitätsgesetz 2002 § 92 - Bundesrecht konsolidiert (bka.gv.at)
Finanzielle Unterstützungen im Überblick
- erhöhte Studienbeihilfe
- Studienunterstützung
- Förderungen Sozialministeriumservice
- ÖH-Sozialfonds
- SOKRATES/ERASMUS Mobilitätsstipendium
Erhöhte Studienbeihilfe:
Je nach Schwere der Behinderung eine bis zu € 5.040 höhere Studienbeihilfe/Jahr.
Voraussetzungen:
- Soziale Förderungswürdigkeit
- Günstiger Studienerfolg
- Grad der Behinderung von mindestens 50% - Nachweis: Bezug der erhöhten Familienbeihilfe oder ärztliche Bestätigung
Achtung! Antragstellung sowie Detailinformationen direkt bei der Studienbeihilfebehörde. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Studienbeihilfe müssen jedenfalls erfüllt sein.
Studienunterstützung:
für Härtefälle in Form einer einmaligen Zahlung oder eines regulären Stipendiums - Beispiel: überbrückende Zahlungen an Studierende mit Behinderung bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht.
TIPP! Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Studienbeihilfenbehörde.
Mehr Infos: Studium und Behinderung
Gewährung von Studienbeihilfe an Studierende mit Behinderungen, Änderungen mit 1.3.2025
Mit der am 11.11.2024 kundgemachten Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderungen (BGBl. II Nr. 308/2024) werden die Voraussetzungen für die Verlängerung der Anspruchsdauer sowie die Höhe des Zuschlages neu geregelt. Das Inkrafttreten dieser Verordnung ist am 1.3.2025. Damit tritt mit Ablauf des 28.2.2025 die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an behinderte Studierende, BGBl II Nr. 310/2004 außer Kraft.
Durch die Neuregelungen erhalten Studienbeihilfenbezieher:innen mit Behinderungen ab dem Sommersemester 2025 um 50% höhere Zuschläge. Außerdem gibt es ab 1.3.2025 eine Angleichung der Studienförderung an die Systematik des Bundes-Behinderteneinstellungsgesetzes (BBG). Denn die verlängerte Dauer des Bezuges der Studienbeihilfe ebenso wie der Anspruch auf einen Zuschlag zur Studienbeihilfe wird dann nach dem Grad der Behinderung (GdB) bzw. aufgrund von Nachweisen bestimmter Zusatzeintragungen im Behindertenpass bestimmt.
Details dazu in der Verordnung Studienförderung für Studierende mit Behinderungen
Förderungen des Sozialministeriumservice:
Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand zB für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu € 9.936/Jahr gewähren.
TIPP! Antragstellung und Detailinformationen beim Sozialministeriumservice
Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH):
Sozialfonds | Österreichische Hochschüler_innenschaft (oeh.ac.at)
Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler:innenschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.
Studieren im Ausland - SOKRATES/ERASMUS Mobilitätsstipendium:
Dieses Stipendium, das einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland darstellt, setzt sich zusammen aus
- einem Basiszuschuss aus Mitteln der EU und
- einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BMBWK)
Zielgruppe: Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die an einem Studienaustauschprogramm teilnehmen.
TIPP! Nähere Informationen bei den Behindertenbeauftragten der jeweiligen Universitäten
Behindertengerechte Arbeitsplätze
Angebote zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende an vielen Universitäten:
- spezielle Computer-Arbeitsplätze, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der Studierenden mit Behinerung angepasst sind. Bsp: Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm.
- Personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbständige Benutzung des Arbeitsplatzes
TIPP! Vorab Erkundigungen in der jeweiligen Bibliothek oder Universität einholen, ob solche Arbeitsplätze vorhanden sind.
Spezielle Prüfungsmodalitäten für Studierende mit Behinderung
Studierende mit Behinderung haben etwa im Studium ein gesetzlich verankertes Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung die Ablegung der Prüfung in der vorgesehenen Weise nicht möglich ist. Siehe § 59 Abs 1 Z 12 Universitätsgesetz: RIS - Universitätsgesetz 2002 § 59 - Bundesrecht konsolidiert (bka.gv.at): Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie umfasst insbesondere das Recht, ... auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden;
Hier gibt es mehr Informationen zum Thema Studieren mit Behinderung mit weiteren links: Studieren mit Behinderung (bmbwf.gv.at)
Quellen
Stand: 25.11.2024