Pflegebedarf-Beurteilung nach dem BPGG: Zeitwerte

Gesetzliche Grundlagen
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
  • Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (EinstV)
  • Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) nach § 31 Abs 5 Z 23 ASVG

Feststellung des Pflegebedarfes

Der Pflegebedarf wird durch ein Gutachten von einem Arzt/einer Ärztin oder einer Pflegefachkraft festgestellt, wobei in der Regel auch ein Hausbesuch vorgenommen wird. Es wird unterschieden zwischen einer funktionsbezogenen Einstufung (insbesondere Anzahl der Pflegestunden) und einer diagnosebezogenen Einstufung (z.B. für Rollstuhlfahrer, sehbeeinträchtigte Personen)

Funktionsbezogene Einstufung - Richtwerte

1. zeitlicher Betreuungsbedarf (§ 1 EinstV):
  • An- und Auskleiden: 2x20 Minuten/Tag (= 20 Stunden/Monat)
  • Reinigung bei inkontinenten Patienten: 4x10 Minuten/Tag (= 20 Stunden/Monat)
  • Entleerung und Reinigung des Leibstuhles: 4x5 Minuten/Tag (= 10 Stunden/Monat)
  • Einnehmen von Medikamenten: 6 Minuten/Tag (= 3 Stunden/Monat)
  • Anus-praeter-Pflege: 15 Minuten/Tag (= 7,5 Stunden/Monat)
  • Kanülen-Pflege: 10 Minuten/Tag (= 5 Stunden/Monat)
  • Katheder-Pflege: 10 Minuten/Tag (= 5 Stunden/Monat)
  • Einläufe: je 30 Minuten
  • Mobilitätshilfe im engeren Sinn: 30 Minuten/Tag (= 15 Stunden/Monat)
2. Motivationsgespräch zur selbständigen Durchführung der in §§ 1 u. 2 EinstV angeführten Verrichtungen:

10 Stunden monatlich (§ 4 Abs 2 EinstV):

Die angegebenen Richtwerten sind allgemeine Durchschnittswerte, die unter Berücksichtigung der konkreten Umstände im Einzelfall über- und unterschritten werden können.

Funktionsbezogene Einstufung - Mindestwerte

festgelegt in § 1 Abs 4 EinstV

  • Tägliche Körperpflege: 2x25 Minuten/Tag (= 25 Stunden/Monat)
  • Zubereitung von Mahlzeiten: 1 Stunde/Tag (= 30 Stunden/Monat)
  • Einnehmen von Mahlzeiten: 1 Stunde/Tag (= 30 Stunden/Monat)
  • Verrichtung der Notdurft: 4x15 Minuten/Tag (= 30 Stunden/Monat)

Abweichungen von diesen Zeitwerten sind nur dann zu berücksichtigen, wenn der tatsächliche Betreuungsaufwand diese Mindestwerte erheblich überschreitet.

ACHTUNG! In der Einstufungsverordnung sind für alle Betreuungsleistungen - mit Ausnahme des Motivationsgespräches (10 Stunden mtl.) - auf einen Tag bezogene Mindest- und Richtwerte festgesetzt. In der Praxis wird für die Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Pflegebedarfes der Monat durchgehend mit 30 Tagen angesetzt (unabhängig davon ob der jeweilige Monat 28, 30 oder 31 Tage umfasst).

Funktionsbezogene Einstufung - Fixwerte

Fixwerte lassen keine Abweichungen nach oben oder unten zu.

Für jede Hilfsverrichtung (§ 2 Abs 2 EinstV) ist ein fixer Zeitwert von monatlich 10 Stunden anzunehmen, d.h.

  • Herbeischaffen von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens: 10 Stunden/Monat
  • Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände: 10 Stunden/Monat
  • Pflege der Leib- und Bettwäsche: 10 Stunden/Monat
  • Beheizung des Wohnraumes einschließlich Herbeischaffen von Heizmaterial: 10 Stunden/Monat
  • Mobilitätshilfe im weiteren Sinn: 10 Stunden/Monat

Hinweis für die Einstufung: "Mein Pflegegeld"-App (kostenlos!)

Digitale Hilfe zur täglichen Dokumentation des Pflege- und Betreuungsbedarfs von der AK Salzburg. Mit Hilfe der App ann schnell und einfach die tägliche Betreuungs- und Pflegearbeit auf dem Handy festgehalten werden (sog. digitales Pflegetagebuch). Die Dokumentation ist zB wesentlich für eine korrekte Einstufung im (gerichtlichen) Pflegegeldverfahren.

Siehe dazu: Ingrid van Tijn, Kostenlose "Mein Pflegegeld"-App verhilft zur richtigen Einstufung in: ÖZPR 5/2021, S 140f

Quellen:
  • Fürstl-Grasser/Pallinger: Die neue Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz samt Erläuterungen. In: Soziale Sicherheit 4/99, S 282ff
  • Rudda/Türk: Die neuen Richtlinien des Hauptverbandes für die einheitliche Anwendung des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG). In: Soziale Sicherheit 4/99, S 271ff
  • Greifeneder/Liebhart: Handbuch Pflegegeld, 4. Auflage, Wien: Manz 2017
  • Ingrid van Tijn, Kostenlose "Mein Pflegegeld"-App verhilft zur richtigen Einstufung in: ÖZPR 5/2021, S 140f

Stand: 30.11.2021