Unterstützungsangebote im Bereich Pflege und pflegende Angehörige: Beispiele in den Bundesländern
Land Oberösterreich
hier gibt es einen Überblick vom Land Oberösterreich über Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige:
Land Oberösterreich - Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige (land-oberoesterreich.gv.at)
Land Tirol: Förderung der Kurzzeitpflege für betreuungs- und pflegebedürftige Personenin Tirol
siehe dazu die Förderrichtlinie zum Download auf Gesetze, Verordnungen und Richtlinien | Land Tirol (Inkrafttreten 1.1.2022).
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch!
Kurzzeitpflege in Alten -und Pflegeheimen für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr möglich. In besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (ärztliche Bestätigung erforderlich) ist eine einmalige Verlängerung sowohl des Aufenthalts als auch der Förderung im Ausmaß von weiteren 28 Tagen möglich.
Weitere Informationen zur Zielgruppe, zu den konkreten Anspruchsvoraussetzungen und der Förderhöhe (einnkommensabhängig) sind der "Richtlinie der Landes Tirol zur Förderung der Kurzzeitpflege für betreuungs- und pflegebedürftige Personen in Tirol" zu entnehmen.
Kontakt für weitere Auskünfte: Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege Pflege | Land Tirol
Land Salzburg: Zuschuss für die Pflege zuhause
Förderung von Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege siehe Land Salzburg - Zuschuss für die Pflege zuhause
Zuschuss für Kurzzeitpflege siehe Land Salzburg - Förderungen
Land Steiermark: Mobile Pflege, Kostenzuschuss
Einkommensabhängig, mehr dazu siehe Mobile Pflege - Antrag auf Kostenzuschuss - Verwaltung - Land Steiermark
Land Niederösterreich: Urlaubsaktion für pflegende Angehörige
Zuschussgewährung vom Land NÖ für die Hauptpflegeperson für einen Urlaub in Österreich in Höhe von maximal € 175,00 bzw. wenn der Urlaub in NÖ verbracht wird max. € 225,00. Mehr dazu siehe Urlaubsaktion für pflegende Angehörige - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
Land Kärnten: Pflegeförderung, § 10 Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz
monatliche Zahlung in Höhe von € 100,00. Für Personen, die im Bezug eines Pflegegeldes der Stufe 6 oder 7 stehen und die überwiegend von einem beziehungsweise mehreren nahen Angehörigen seit mindestens einem halben Jahr im gemeinsamen Haushalt gepflegt werden.
Mehr siehe Pflegeförderung - Themen A-Z - Land Kärnten (ktn.gv.at)
Land Burgenland: Unterstützung in der Pflege
siehe dazu Pflegeservice Burgenland Pflege Service Burgenland - Soziale Sicherheit im Bgld.
Unterstützung durch Pflege- und Sozialberater:innen Burgenland siehe Erste Schritte - So finden sie die passende Unterstützung - Land Burgenland
Land Vorarlberg: Pflege Förderung
Zusätzliche Förderung der 24 Stunden Betreuung durch das Land Vorarlberg, siehe Zusätzliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung (vorarlberg.at)
Zuschuss des Landes Vorarlberg zur häuslichen Betreuung und Pflege siehe Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege (vorarlberg.at)
Land Wien: Fonds Soziales Wien
Pflege und Betreuung zu Hause, Unterstützungsangebote siehe FSW.at | Pflege und Betreuung zu Hause
Informationen für pflegende Angehörige siehe FSW.at | Pflegende Angehörige
Stand: 23.3.2023