ORF Beitrag - Befreiung, außergewöhnliche Belastungen

Ausgangslage:

Bezieher:in einer Invaliditätspension hat die Befreiung vom ORF Beitrag (ehemaliger GIS-Beitrag) beantragt. Das Haushaltsnettoeinkommen übersteigt die zulässigen Einkommensgrenzen.

Anliegen:

Welche abzugsfähigen Ausgaben können geltend gemacht werden? Welche Nachweise sind in diesem Fall als geeignet anzusehen?  

Informationsweitergabe:

Anerkannte außergewöhnliche Belastungen iSd §§ 34 und 35 EStG (zB Erfordernis einer Krankendiätverpflegung); Nachweis: aktueller Einkommensteuerbescheid

24 Stunden Betreuung, monatliche Kosten (minus Zuschuss vom Sozialministeriumservice) ; Nachweise: Höhe der tatsächlichen Ausgaben + Bezug eines Zuschusses zur Unterstützung der 24 Stunden Betreuung vom Sozialministeriumservice; aktueller Einkommensteuerbescheid

Mietkosten; Nachweise: Aufstellung der Miete inkl. Betriebskosten; Mietzinsbeihilfe/Wohnbeihilfe

Hinweis: Wenn einer Person an einem Hauptwohnsitz die Gebührenbefreiung (GIS-Befreiung) bewilligt wurde, so muss weder ORF-Beitrag noch Landesabgabe bezahlt werden. Kein neuer Antrag erforderlich.

Detailinfos auf Befreiungsrechner – ORF Beitrag

Befreiung – ORF Beitrag

Stand: 18.10.2024