motorbez. VerstSt, NoVA & Gebraucht-Kfz
Ausgangslage:
Klient:in beabsichtigt einen Gebrauchtwagen im Ausland zu kaufen und nach Österreich zu importieren.
Anliegen:
Kann eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für dieses Fahrzeug beantragt werden?
Informationsweitergabe:
Die motorbezogene Versicherungssteuer wird für im Inland zugelassene Krafträder, Pkw und Kombinationskraftfahrzeuge eingehoben. Diese Steuer bemisst sich vom Hubraum bzw. von der Motorleistung und wird neben der Haftpflichtversicherung eingehoben.
Für Kräfträder, die erstmals nach dem 30.9.2020 zugelassen werden und für die ein CO2-Emissionswert nach dem WMTC-Prüfverfahren ermittelt wurde, berechnet sich die Steuer nach dem Hubraum und den CO2-Emissionen.
Auch für ein Kfz, das zwar im Ausland käuflich erworben aber in Österreich zugelassen wird ist diese Steuer zu entrichten.
Mehr siehe Motorbezogene Versicherungssteuer (usp.gv.at)
Körperbehinderte Personen können eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer beantragen — dies gilt auch für Personen, die ihr Fahrzeug aus dem Ausland importiert haben.
Stand: 22.11.2022