Gratis Jahresvignette für Menschen mit Behinderungen

Voraussetzungen (Rechtslage seit 1.12.2019)

Die Gratis-Jahresvignette ist seit 2020 nur noch als Digitale Jahresvignette erhältlich.

Erstmalige Ansuchen auf Zurverfügungstellung einer Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderungen sind bei der örtlich zuständige Zulassungsstelle einzubringen. Die Zulassungsstellen sind auch für die Prüfung von Ansuchen auf Befreiung eines Fahrzeuges von der motorbezogenen Versicherungssteuer zuständig.

Voraussetzungen:

  • Fahrzeug ist ausschließlich auf Menschen mit Behinderungen zugelassen. Ausnahme "Zulassungsbesitzgemeinschaft")
  • Behindertenpass mit Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel"  oder "Blindheit" 
  • Fahrzeug darf das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschreiten
  • das Fahrzeug wird vorwiegend zur persönlichen Fortbewegung des Menschen mit Behinderung und für Fahrten, die seinen Zwecken und seiner Haushaltsführung dienen, verwendet.

Die ASFINAG erhält die Daten automatisch und schaltet die digitale Gratis-Jahresvignette für das von der motobezogenen VersSt befreite zugelassene KFZ frei.

Fahrzeugwechsel: Kommte es bei einem Fahrzeugwechsel zum Kennzeichen-Wechsel, wird die Gratis-Vignette im Zeitpunkt des Wechsels automatisch auf das neue Kennzeichen übertragen.

Elektrofahrzeuge: Wer für ein Elektrofahrzeug eine Gratis-Vignette in Anspruch nehmen möchte, hat einen entsprechenden Antrag bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle einzubringen.

Wechselkennzeichen: Werden mehrere KFZ unter einem Wechselkennzeichen betrieben, die die Voraussetzungen erfüllen, gibt es die Gratis-Vignette für alle unter dem Wechselkennzeichen zugelassenen KFZ.

Ausnahme:

Weitere Informationen:

Allgemeine Fragen rund um die Vignette und deren Gültigkeit ASFINAG Kundenservice-Center 0800 400 12 400 (rund um die Uhr) oder info[at]asfinag.at

Fragen rund um die Anspruchsberechtigung einer Gratis-Digitalen Vignette und Behindertenpass: Sozialministeriumsservice

Fragen rund um die Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Freischaltung der digitalen Vignette: zuständige Zulassungsstelle

Infos und eine Zusammenstellung von FAQ zur Jahresvignette von der ASFINAG  Gratis Jahresvignette für behinderte Menschen

Weitere Informationen zur Gratisvignette (und zurBefreiung von der motorbezogenen VersSt und zur NoVA-Befreiung) auf www.bmf.gv.at

Quellen

Stand: 20.12.2024